Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil der AfD gegen Innenminister Seehofer rechtgegeben. Der Minister hatte Anti-AfD-Propaganda auf der Webseite seines Ministeriums verbreitet. Das Gericht wies eindeutig daraufhin, dass die Minister kein Recht haben, Regierungsressourcen für den Kampf gegen politische Konkurrenten zu missbrauchen. Dazu erklärt AfD-Landessprecher Leif-Erik Holm:

„Das Urteil ist ein klarer Erfolg der AfD und eine juristische Ohrfeige für die Bundesregierung. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung ihre umfangreichen Ressourcen dafür missbraucht, um gegen andere Parteien zu wettern. Bereits 2018 wurde die damalige Bildungsministerin Wanka verdonnert, eine Anti-AfD-Mitteilung von der Webseite ihres Ministeriums zu löschen. Umso irritierender ist, dass Seehofer im Wissen um die Illegalität wieder so handelte. Wie oft muss das Verfassungsgericht die Merkel-Regierung denn noch rügen, bis sie es kapiert hat?

Wenn Regierungsparteien den Apparat der Exekutive nutzen, um die Opposition möglichst kleinzuhalten, ist das aus Demokratie-Sicht höchst bedenklich. Schon jetzt haben die Regierungsfraktionen und -parteien gegenüber der Opposition einen großen Wissensvorsprung, da die Trennung zwischen Exekutive und Legislative höchst löchrig ist, beispielsweise durch die Schaffung von „Parlamentarischen Staatsekretären“.

Jeder, dem die Demokratie am Herzen liegt, sollte sich über das heutige Urteil freuen. Es ist zumindest ein kleiner Sieg der Chancengleichheit und damit der Demokratie.“