Das deutsche Grundgesetz wird 75, und da gratulieren wir als AfD gerne! Sicher, es wäre schön gewesen, wenn sich Ost und West 1990 eine gemeinsame Verfassung gegeben hätten, doch niemand wusste damals, wie lange die Chance zur Wiedervereinigung bestehen würde. Der berühmte Mantel der Geschichte musste entschlossen und schnell genutzt werden. Heute können wir sagen: Unser Grundgesetz hat sich in all den Jahrzehnten bewährt und genießt zurecht in Ost und West hohe Zustimmung.
Wir als AfD wollen die darin enthaltenen bürgerlichen Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit, das Eigentumsrecht oder den besonderen Schutz der Familie verteidigen und wieder mit mehr Leben füllen. Denn leider versuchen die Regierenden, ob Ampel oder GroKo, immer wieder, unsere Abwehrrechte gegen den Staat auszuhöhlen. Doch wir klopfen ihnen auf die Finger, wenn nötig auch mit Hilfe der Hüter des Grundgesetzes in Karlsruhe.
Fest steht für uns aber auch, dass das Grundgesetz eine lebendige Verfassung ist, die es mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung behutsam weiterzuentwickeln gilt, zum Beispiel durch die konkrete Verankerung von Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild. Wir brauchen endlich direkte Demokratie auch auf Bundesebene! Denn wie heißt es so schön in Artikel 20: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Und genau das wollen wir für unsere Bürger erreichen. In diesem Sinne: Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz!