Hält die Bundesregierung angesichts der durch den Bundeswirtschaftsminister am 23. Juni 2022 ausgerufenen Alarmstufe im Notfallplan Gas weiter an dem Ergebnis des gemeinsamen Prüfvermerks des BMWK und des BMU vom März des Jahres fest, wonach eine Laufzeitverlängerung der drei sich noch in Betrieb befindenden Atomkraftwerke über den 31. Dezember 2022 hinaus nicht zu empfehlen sei, und wenn ja, was sind die Gründe für diese aktuelle Einschätzung?

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