Zur rechtswidrigen Nichtzulassung des AfD-Kandidaten Matthias Pasternak für die Landratswahl in Südwestmecklenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erklärt AfD-Landeschef Leif-Erik Holm:

„Die Nichtzulassung unseres Kandidaten ist ein Skandal. Wir werden gegen diese rechtswidrige Entscheidung selbstverständlich Einspruch einlegen. Offenbar kennt der Vorsitzende des Wahlausschusses die geltende Rechtslage nicht. In Paragraph 10 Absatz 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes heißt es eindeutig, dass ein Kandidat auch bei Stimmgleichheit als zugelassen gilt. In unserem Fall wurde dies einfach ignoriert.

Offensichtlich schreckt die politische Konkurrenz mittlerweile selbst vor einer Verdrehung des Wahlrechts nicht zurück, um sich einen lästigen Mitbewerber vom Leibe zu halten.

Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten Grundrechte überhaupt. Die Alternative für Deutschland wird eine Aushöhlung dieses Grundrechts nicht hinnehmen. Ich rufe die Verantwortlichen auf, ihre offensichtlich rechtswidrige Entscheidung zu korrigieren und unseren Kandidaten zuzulassen.