Welche Erkenntnisse haben dazu geführt, dass die Bundesregierung ihre Ansicht vom 11. Oktober 2022, wonach die B-Röhre von Nord Stream 2 „grundsätzlich technisch funktionsfähig ist“ (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 10/287), am 25. Oktober dahingehend geändert hat, dass die „technische Verfügbarkeit“ beider Pipelinestränge „grundsätzlich“ nicht mehr gegeben sei (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Thomas Ehrhorn auf Bundestagsdrucksache 20/3987)?