Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der Verfassungsschutz die AfD öffentlich nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnen darf, erklärt der Landessprecher der AfD MV und Stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Leif-Erik Holm:

„Ich frage mich, wer die Verfassung eigentlich vor dem politisch instrumentalisierten Verfassungsschutz schützt. Das Urteil ist eine Ohrfeige für den neuen Verfassungsschutzchef und die Bundesregierung. Nach dieser krachenden Niederlage sollte der neue Amtschef Haldenwang seinen Hut nehmen. Die gesamte Inszenierung des imaginären „Prüffalls“ hat von Anfang an nur das Ziel verfolgt, die AfD frei nach dem Motto ‚irgendwas wird schon hängenbleiben‘ dauerhaft zu stigmatisieren. Ein solcher Eingriff in den Parteienwettstreit ist unerhört und wurde nun völlig zu Recht untersagt.

Ich fordere die Bundesregierung auf, die Schmutzkampagne gegen die AfD unverzüglich zu beenden und auf den Boden des Rechtsstaates zurückzukehren. Es kann nicht sein, dass Bundesbehörden dazu missbraucht werden, Konkurrenzparteien Knüppel zwischen die Beine zu werfen und den politischen Wettbewerb auszuhebeln. Die Bürger haben schon lange die Nase voll davon, dass sich die Parteien den Staat zur Beute gemacht haben. Jeder Konkurrenzpolitiker, der eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fordert, will doch nur davon ablenken, dass ihm nie wirklich schlüssige Argumente gegen die AfD-Positionen eingefallen sind.“