Betrachtet die Bundesregierung die Pipeline Nord Stream 2 als privatwirtschaftliches Vorhaben, bei dem nur noch in einem Teilaspekt die Übereinstimmung mit EU-Recht zu klären ist, wobei dieses Verfahren keine politische Dimension hat, oder sieht die Bundesregierung die Pipeline derzeit auch aus dem Grund als nicht genehmigungsfähig an, weil noch Sicherheitsfragen im Raum stehen?